LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG
LASSEN SIE UNS DIE LAUFENDE LOHNBUCHHALTUNG FÜR SIE ERSTELLEN – INKL. ÜBERMITTLUNG DER ELEKTRONISCHEN UNTERLAGEN!
Bei Beauftragung zur Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (im Rahmen der in § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zugelassenen Tätigkeiten) wird dies durch uns ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt.
- ELStAM-Abruf
- Verwaltung des Lohnkontos
- Erzeugung der Beitragsnachweise
- Anfertigung der Lohnsteuervoranmeldungen
- Abrechnung von geringfügig Beschäftigten
- fristgerechte Datenübertragung über elektronische Verfahren
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Erstellung der monatlichen Verdienstbescheinigungen
- Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG)
- nach Abrechnung der Daten erhalten Sie von uns die Auswertungen